Schulbusse
Schulbus-Fahrpläne der Firmen Will und SWEG sowie Informationen zu Abos und Kostenübernahme
Wir veröffentlichen hier nur Pläne, die uns die Busunternehmen zur Verfügung stellen. Daher können wir keine Gewähr übernehmen!
Änderungen Schulbusverkehr Änderung Schulbusverkehr SWEG Linie 630 und Firma Will Linie 644 und 645 ab 15.06.2026
Ab Montag, den 15.06.2026, wird die Brücke über die Bundesstraße B 378 in Neuenburg sowie die Ortsdurchfahrt Vögisheim für den Verkehr gesperrt.
Dies hat Auswirkungen auf den Buslinienverkehr der Linie 630 (Neuenburg – Zienken – Grißheim – Heitersheim) der SWEG, auf den gesamten Schulbusverkehr sowie auf die Busse der Firma Will im Schulbusverkehr aus Vögisheim.
Bitte beachten Sie, dass es zu Fahrplanänderungen, längeren Fahrzeiten und möglichen Verspätungen kommen kann.
Aktuelle Fahrpläne und kurzfristige Änderungen können Sie direkt bei der SWEG und der Fahrplanauskunft der Firma Will (www.mein-schulbus.de) entnehmen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die SWEG Bus GmbH in Müllheim oder die Firma Will.
Neue Buslinien-Nummern
zum 1. September 2025 setzt der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald weitere Teile des Nahverkehrsplans um. Damit ändert sich auch das Busangebot im Münstertal. Auch die Buslinien erhalten neue Nummern.
Hier die neuen Fahrpläne ab 1.9.2025:
Schulbusse der Firma Will
Schulbusse der Firma Südwestdeutsche Verkehrs AG
Plan ab 7.1.25: Müllheim-Busse
Plan ab 7.1.25: Neuenburg-Müllheim-Schweighof
ältere Pläne:
Deutschland-Ticket JugendBW
Eltern, die ein Deutschland-Ticket JugendBW-Abo möchten, können das über das Online-Portal der Freiburger Verkehrs AG (VAG) tun. Die VAG betreut die Abonnentinnen und Abonnenten im Auftrag des RVF.
Alle Abo-Anträge können im AboOnline verarbeitet werden. Allerdings unterscheidet sich das Verfahren für Vollzahler und bezuschusste Deutschland-Tickets JugendBW:
Formulare und Informationen zur Schülerbeförderung
- Drittkindregelung
- Bildung und Teilhabe (BuT)
- benachbarte Verkehrsverbünde
- Schülerabo Regiokarte
Änderungen in der Satzung zur Schülerbeförderungskostenerstattung für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald ab dem Schuljahr 2024/25
Stadtstraße 2, 79104 Freiburg i. Br.,
Wolfgang Lederle,
schreibt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
In seiner jüngsten Sitzung hat der Kreistag Änderungen der Satzung über die
Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten ab dem 01. September
2024, also mit Wirkung für das kommende Schuljahr 2024/2025, beschlossen.
Neben dem Wegfall der bis dato geltende 3 km-Mindestentfernung zwischen
Wohnung & Schule für Grundschüler (hierzu haben wir die Grundschulen bereits
informiert), ergeben sich beim Erstattungsverfahren auch für andere Eltern
bzw. Schülergruppen Änderungen.