Stadtstraße 2, 79104 Freiburg i. Br.,
Wolfgang Lederle,
schreibt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
In seiner jüngsten Sitzung hat der Kreistag Änderungen der Satzung über die
Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten ab dem 01. September
2024, also mit Wirkung für das kommende Schuljahr 2024/2025, beschlossen.
Neben dem Wegfall der bis dato geltende 3 km-Mindestentfernung zwischen
Wohnung & Schule für Grundschüler (hierzu haben wir die Grundschulen bereits
informiert), ergeben sich beim Erstattungsverfahren auch für andere Eltern
bzw. Schülergruppen Änderungen.
Grundsätzlich findet keine Voraberstattung von Beförderungskosten mehr
statt. Schülerinnen und Schüler, die ganz oder teilweise von der Zahlung
eines Eigenanteils befreit sind, müssen vielmehr beim Erwerb eines Abos
(D-Ticket-Jugend BW) und von Einzelfahrkarten in Vorleistung treten und zum
Ende des jeweiligen Schuljahrs einen Erstattungsantrag (mit entsprechenden
Nachweisen der Berechtigung) beim Landratsamt stellen. Die bisherigen
?grünen Berechtigungsscheine? gibt es ab dem Schuljahr 2024/2025 nicht mehr.
Eine Ausnahme gibt es hier nur für Schülerinnen und Schüler der SBBZ beim
Abschluss eines Abos.Dies geschieht wie gewohnt über den durch die Schule
bestätigten Abo-Antrag an die VAG, die dann den vollen Fahrpreis dem
Landkreis in Rechnung stellt .
Schülerinnen und Schüler, die ihren sonderpädagogischen Bildungs- und
Beratungsanspruch im Rahmen einer vom Staatlichen Schulamt genehmigten
Inklusionsmaßnahme an einer allgemein bildenden Schule erfüllen, werden den
SBBZ-Schülern gleichgestellt. Hier ist auf dem Abo-Antrag an die VAG unter
der Rubrik "Breisgau-Hochschwarzwald" das Feld "SBBZ" anzukreuzen. Wir
bitten die allgemeinbildende Schule, die der Schüler besucht, uns Name und
Wohnort des inklusiv beschulten Schülers/der Schülerin mitzuteilen bzw.
eine Kopie des bestätigten Abo-Antrags per Mail zu übersenden..
Alle anderen berechtigten Schülerinnen und Schüler (bzw. deren Eltern)
müssen nach Ende des Schuljahres unter Verwendung eines Antragsformulars die
Erstattung im Nachgang beantragen. Das Antragsformular befindet sich
gegenwärtig in der Endredaktion. Sobald es fertiggestellt ist, erhalten Sie
eine Kopie per Mail. Der Vordruck wird für die Eltern auch auf der Homepage
des Landkreises herunterladbar und ausfüllbar sein.
Hauptgruppe der Betroffenen sind die Schülerinnen und Schüler, die schon
bisher von der sogenannten ?Drittkindregelung? profitiert haben.
Drittkindregelung bedeutet, dass in einer Familie nur 2 Schulkinder den
vollen Eigenanteil H zahlen müssen. Alle weiteren Kinder einer Familie sind
dann von der Zahlung des Eigenanteils befreit.
Der Antrag ist (über die Schule) nach Ende des Schuljahres bis spätestens
zum 31.Oktober mit dem Antragsformular vorzulegen. Dem Antrag sind
beizufügen:
1. Schulbescheinigungen der Schüler (Kind 1+2), für die Eigenanteile
entrichtet werden
und
2. Fahrpreisauskunft der VAG oder Bescheinigungen der VAG zur Vorlage beim
Finanzamt oder Nachweis des Erwerbs von Einzelfahrkarten für alle Kinder
Die Anträge und Nachweise sind vollständig über das jeweilige Sekretariat
der Schule, die das Kind besucht, dessen Eigenateil erstattet werden soll,
bei uns einzureichen, Vorrangig bitten wir Sie bzw. die Eltern, dies in
elektronischer Form via Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! vorzunehmen. Natürlich ist
auch die Vorlage des "Papierantrags" weiter möglich.
Für etwaige Rückfragen stehen Ihnen ihre jeweiligen Ansprechpartner gerne
zur Verfügung.
H Hinweis: Bei Drittkindern ist zwischen den Klassenstufen 1-4 ohne
Mindestentfernung sowie der 5. Klassenstufe ff. mit 3 km Mindestentfernung
zu unterscheiden. Ab Klassenstufe 5 wird die Notwendigkeit zur Leistung
eines Eigenanteils nur anerkannt, wenn die Mindestentfernung Wohnung-Schule
von 3 Kilometern überschritten ist. Kinder, die keine Schule mehr besuchen
(also z.B. Studierende), bleiben im Rahmen der Drittkindregelung
unberücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Lederle
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Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Fachbereich ÖPNV
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Tel.: +49 761 2187 1200 Fax: +49 761 2187 1299