Sämtliche Formulare und Informationen zu
  • Drittkindregelung
  • Bildung und Teilhabe (BuT)
  • benachbarte Verkehrsverbünde
  • Schülerabo Regiokarte
finden Sie auf den Seiten des Landkreises.
 
Anträge und Informationen erhalten Sie auch im Sekretariat der Schule. 
 
Beachten Sie bitte auch die aktuellen Hinweise (19.Juli 2019) des Landratsamtes hierzu:
 
1. Gültigkeitsbereich/Zonen

In Abhängigkeit des Wohnortes im RVL-Verbundgebiet genügt im Regelfall der Abschluss des RVL-Schüler-Abo mit einem Gültigkeitsbereich für 2 Zonen.
Im Bedarfsfall, d.h. sofern zur Bewältigung des Schulweges erforderlich - z.B. bei einem Wohnort in Lörrach - werden auch die Kosten für die RVL-Netzkarte erstattet.

Details hierzu können dem anhängenden RVL-Tarifzonenplan entnommen werden:

2. Fristsetzung RVL-Abo

Die RVL-Abo-Anträge sollten aufgrund der erhöhten Anzahl an eingehenden Anträgen spätestens zum 10. des Vormonates zum welchem die Laufzeit des Abo beginnt eingehen.
Ist ein Beginn zum 01.09.2019 gewünscht sollten die entsprechenden Anträge spätestens zum 10.08.2019 vorliegen.

3. Alternativen

Für SuS, die hinsichtlich der Fahrkartenausstattung erst zu Schuljahresbeginn kurzfristig vorstellig werden besteht neben der Möglichkeit zum Abschluss eines RVL-Abos - dessen Beginn dann
mutmaßlich erst zum 01.10.2019  gewährleistet werden kann - auch die Möglichkeit, die Fahrkarte(n) im Barkauf zu lösen und unter Verwendung des folgenden Formulars zur Erstattung einzureichen.