frm4f_180§1 Name und Sitz

1. Der Verein trägt den Namen "Förderverein der Alemannen-Realschule Müllheim e.V."
2. Der Sitz des Vereins ist 7840 Müllheim/Bd.
3. Der Verein ist in das Vereinsregister einzutragen

 

§2 Zweck

Zweck des Vereins ist die Förderung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Alemannen-Realschule Müllheim.

Der Satzungszweck wird erfüllt durch eigene Veranstaltungen, durch Unterstützung von Veranstaltungen der Schule, durch Veröffentlichungen, durch die Förderung besonders förderungswürdiger oder bedürftiger Schüler sowie dadurch, dass der Verein die Schule
bei der Ausstattung unterstützt. Er pflegt die Verbundenheit der ehemaligen Schüler, der Eltern, Lehrer und Gönner mit der Schule und fördert darüber hinaus die Stellung der Schule im Bewusstsein der Bevölkerung des Einzugsbereichs.

§3 Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenverordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch überhöhte Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§4 Mittel des Vereins

Die Mittel zur Erfüllung seiner Aufgaben erhält der Verein durch
a) Mitgliedsbeiträge
b) Geld- und Sachspenden
c) sonstige Zuwendungen.

§5 Mitgliedschaft

1. Mitglieder können natürliche und juristische Personen sein.
2. Die Mitgliedschaft wird erworben durch schriftliche Beitrittserklärung. Sie wird beendet durch
a) Austrittserklärung
b) Ausschluss nach Vorstandsbeschluss, gegen den binnen einer Woche nach Zustellung Einspruch möglich ist und
c)Tod.
3. Die Mitgliedschaft ist in der Regel mit der Zahlung eines Beitrages verbunden. Näheres regelt die Beitragsordnung.

§6 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind
a) die Mitgliederversammlung und
b) der Vorstand.

§7 Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand nach Bedarf - mindestens aber einmal jährlich - einberufen. Eine Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn dies von mindestens einem Drittel der Mitglieder beantragt wird. Der Vorsitzende lädt schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens zwei Wochen zur Mitgliederversammlung ein.

2. Die Beschlüsse werden in einem Protokoll niedergelegt, das vom Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied zu unterzeichnen ist.

3. Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören insbesondere
a) die Wahl des Vorstandes
b) die Wahl der Rechnungsprüfer
c) die Entlastung des Vorstandes
d) die Änderung der Satzung
e) die Regelung der Beitragsordnung
f) die Auflösung des Vereins

4. Bei Wahlen sind jeweils die Kandidaten mit der höchsten Stimmenzahl gewählt. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit der einfachen Mehrheit der erschienenen Mitglieder gefasst. Satzungsänderungen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der erschienen Mitglieder. Die Vereinsauflösung kann nur mit einer Dreiviertelmehrheit der erschienenen Mitglieder beschlossen werden.

§8 Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Rechner, dem Schriftführer und drei Beisitzern. Stellvertretender Vorsitzender ist der jeweilige Schulleiter der Alemannen-Realschule. Dem Vorstand soll mindestens ein Mitglied des Elternbeirates sowie ein weiteres Kollegiumsmitglied angehören. Der Vorsitzende soll nicht Lehrer an der Schule sein.

2. Der Vorstand wird für zwei Jahre gewählt, Wiederwahl ist zulässig. Die Aufgabenverteilung innerhalb des Vorstandes erfolgt durch Vorstandsbeschluss.

3. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter. Jeder von ihnen ist allein zur Vertretung des Vereins berechtigt.

4. Bei Ausfall eines Vorstandsmitgliedes ist der Vorstand ermächtigt, für die Zeit bis zur nächsten Mitgliederversammlung ein neues Vorstandsmitglied hinzuzuwählen.

5. Der Vorstand kann zur Erfüllung seiner Aufgaben einen Beirat und Ausschüsse berufen.

6. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Die Beschlüsse werden in einem Protokoll niedergelegt, das vom Leiter der Vorstandssitzung und vom Protokollführer zu unterschreiben ist.

§9 Aufgaben des Vorstands

Die Aufgaben des Vorstandes ergeben sich aus der Zweckbestimmung des Vereins gemäß § 2 sowie aus den Beschlüssen der Mitgliederversammlung.

§10 Satzungsänderung, Vereinsauflösung

Satzungsänderungen können nur in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden, die unter Angabe dieses Tagesordnungspunktes einberufen worden ist. Dasselbe gilt hinsichtlich der Vereinsauflösung.

§11 Vereinsvermögen

1. Das Vereinsvermögen ist im Sinne der Abgabenordnung zu verwenden. Eine andere Verwendung des Vereinsvermögens als zu unmittelbar und ausschließlich gemeinnützigen Zwecken ist unzulässig.

2. Bei Auflösung des Vereins fällt dessen Vermögen an den Schulträger zur Verwendung für die Alemannen-Realschule Müllheim.



Die vorliegende Satzung wurde am 9. Februar 1989 beschlossen. Sie tritt am gleichen Tag in Kraft.

Unterschriften der Gründungsmitglieder:

gez. Georg Belle, Hartmut Scheidt, Antje Hildebrandt, Horst Kasper, Peter Müller, A. Hengstenberg-Kreisl, H. Bechinger, G. Wieland